Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu.
Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.
Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung
darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung
einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben.
Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen
abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen.
Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden,
für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht
sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber
darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist.
Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum
Psychotherapeuten erforderlich.
Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von der Psychotherapeutin bzw. vom Psychotherapeuten einige Fragen beantwortet werden.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
Die meisten Krankenkassen leisten folgende Zuschüsse (die Zuschüsse der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sind etwas geringer, die der Krankenfürsorgeanstalten für die Einzeltherapie etwas höher):
Therapieart | Dauer | Kostenzuschuss |
Einzel | 30 min | € 12,72 |
* | 50 min | € 21,80 |
Gruppen | 45 min | pro Person € 5,09 |
* | 90 min | pro Person € 7,27 |
Psychotherapie auf Krankenschein
Für Personen, die im Burgenland wohnen oder die bei einem burgenländischen Sozialversicherungsträger versichert sind, gibt es auch die Möglichkeit Psychotherapie auf Krankenschein in Anspruch zu nehmen.Sämtliche Kosten der Psychotherapie werden von der Krankenkasse übernommen.
Auskünfte dazu erhalten Sie in meiner Praxis. Rufen Sie mich unter meiner Mobilnummer0664/350 18 97an oder schicken Sie mir eine E-Mail.
Impressum: Mag. Edith Vogljäger